Förderschiene

Forstkulturelle Aktivitäten werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) gefördert. Die Sonderrichtlinie „GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen“ erlaubt die laufende Antragstellung.

Voraussetzung ist die Absolvierung des Zertifikatslehrgangs Forst+Kultur.

Neu ab September 2025

Seit September 2025 wird die Abwicklung der Förderung durch den Verein Waldschule Böhmerwald durchgeführt. Informationen, Formulare etc. gibt es auf der Seite wald-gang.at/abrechnung-forst-und-kultur/, das aktuelle Handbuch zur Abwicklung waldpädagogischer Ausgänge und Forst+Kultur-Aktivitäten ist auf wald-gang.at/wp-content/uploads/2025/09/Handbuch-Abrechnung-Version-3.pdf zu finden. Alte Formulare werden nicht mehr angenommen!

Einreichfrist: Der Einreichschluss für alle Ausgänge von 1. April 2025 bis 31. Dezember 2025 ist der 31. Jänner 2026.

Kontakt: Verein Waldschule Böhmerwald, Sonnenwald 17, 4161 Ulrichsberg, eMail: abrechnung.wp@boehmerwaldschule.at

Bürozeiten: Montag bis Freitag 08:00-11:00 13:00-15:00