Forstkulturelle Aktivitäten werden vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gefördert. Die Grundlage ist das Österreichische Programm für die ländliche Entwicklung 2014-2020, Abschnitt „Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes“, Bereich Forst (7.6.1c). Die Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung erlaubt die laufende Antragstellung ohne fixe Einreichtermine.
Voraussetzung ist die Absolvierung des Zertifikatslehrgangs Forst+Kultur.
Genaue Informationen dazu gibt es im Handbuch zur Abwicklung waldpädagogischer Ausgänge und Forst+Kultur-Aktivitäten (PDF, externer Link). Die Abrechnung wird durch den Verein Klima-Schutz-Wald durchgeführt, der auf seiner Website Informationen zu den Formalitäten bereitstellt.